Den Energiebedarf senken
Die novellierte EnEV Wer neu baut oder grundlegend modernisiert, muss seit Oktober 2009 strengere Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) einhalten.
Die Obergrenze für den jährlichen Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung wurde um 30 Prozent gesenkt auf 70 Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter. Sie gilt für Alt- und Neubauten. Eine Studie der Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) zeigt, dass eine Erdgas-Brennwertheizung der günstigere Weg zur Energie- und damit CO2-Einsparung ist, mit jährlichen Vermeidungskosten von 0,94 Euro pro Kilogramm CO2. Bei Holzpelletanlagen betragen die Kosten 1,10 Euro, bei Dämmung 9,11 Euro.
Pflicht zum Austausch alter Kessel
Die
schon seit der EnEV 2007 bestehende Pflicht zum Austausch veralteter
Heizkessel bis zum 31. Dezember 2008 wird nochmals in der EnEV 2009
angemahnt. Mit Öl oder Erdgas betriebene Geräte, die vor dem 1. Oktober
1978 eingebaut wurden, müssen durch moderne ersetzt werden.
Qualität vom Fachbetrieb
Die
verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden werden
in der EnEV konkret definiert. Angekündigt sind hohe Bußgelder bei
Verstößen. Bei der Bauvorbereitung und Planung ist fachmännischer Rat
auch deshalb unbedingt erforderlich. Damit der Bauherr oder
Modernisierer sichergehen kann, dass sein Gebäude die strengen
Anforderungen der novellierten EnEV einhält, müssen die ausführenden
Fachbetriebe nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche
Fachunternehmererklärung an den Hauseigentümer abgeben.