Mehr erneuerbare Energien
EEWärmeG Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein bundesweites Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, kurz: EEWärmeG.
Danach müssen Bauwillige für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise erneuerbare Energien nutzen. Sie können wählen, ob sie beispielsweise Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung installieren, eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe, die ihre Ener-gie aus dem Erdreich bezieht. Der Bauherr kann die Energieeffizienz seines Gebäudes auch auf andere Weise erhöhen – etwa durch den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Hier schlägt das EEWärmeG eine Brücke zur novellierten EnEV 2009. Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes muss dann aber 15 Prozent unter dem Höchstwert nach geltender EnEV liegen.
Auch Modernisierer betroffen
Das
Wärmegesetz eröffnet den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, auch
Hausmodernisierer zur Nutzung erneuerbarer Energien zu verpflichten –
wie dies in Baden-Württemberg bereits der Fall. Allerdings: Wer bei
seinem Altbau umfangreiche Änderungen oder Umbauten vornimmt, der muss
schon heute die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wie
für einen Neubau einhalten.