Meldepflicht für Photovoltaik
Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine Meldepflicht für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.
Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms
verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller
Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem
1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine
Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht
zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den
darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im
eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das
Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung
sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen,
die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen,
ist abzusehen.
Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von
Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden, welches Sie hier finden.
(Quelle: Bundesnetzangentur)