Meldepflicht für Photovoltaik

Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine Meldepflicht für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.

Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms

verpflichtet.

Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller

Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem

1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine

Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht

zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den

darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im

eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.

 

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das

Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung

sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen,

die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen,

ist abzusehen.

Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von

Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden, welches Sie hier finden.

(Quelle: Bundesnetzangentur)

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