Photovoltaik-Anlage: Gewerbeanmeldung erforderlich
Für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Der Bund-Länder Ausschuss "Gewerberecht" hat sich in seiner
Frühjahrssitzung mit der Frage beschäftigt, wann ein selbständiges
Gewerbe in einem solchen Fall vorliegt. Der Ausschuss kommt zu dem
Ergebnis, dass Indiz für die selbständige Gewerbeausübung die
Installation auf einem fremd genutzten Gelände ist. Nicht erforderlich
sei eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaik-Anlage auf Dächern
eigen genutzter Gebäude installiert werde.
Der Ausschuss weist
vorsorglich darauf hin, dass die Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen
Zusammenhang mit der Anmeldung des Vorsteuerabzugs stehe. Der
Gewerbebegriff im Steuerrecht sei bereichsspezifisch zweckgebunden und
mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung nicht identsch.
Die gewerberechtliche Einordnung des Betriebs von Photovoltaikanlagen
wird deshalb durch die vom Bundesfinanzministerium vorgenommene
umsatzsteuerliche Einstufung der Tätigkeit nicht präjudiziert.