Beendigung der freiwilligen Versicherung wegen Nichtzahlung

Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) informiert darüber, dass der Verlust des Versicherungsschutzes für freiwillig versicherte Personen eintritt, wenn diese ihre Beitragszahlung nicht erfüllen bzw. fortsetzen.
Mit beiliegendem Schreiben informiert die BG Bau darüber, dass für die freiwillige Versicherung für Unternehmer, deren Ehe- und Lebenspartner sowie für unternehmerähnliche Personen die Besonderheit besteht, dass der

Versicherungsschutz bei der BG Bau erlischt, wenn der Beitrag nicht binnen zweier Monate nach Fälligkeit gezahlt wird. Während der Corona- Hochphase hat die BG Bau darauf verzichtet, bei Nichtzahlung Mahnungen zu versenden. In diesem Zuge wurde selbstverständlich auch darauf verzichtet, die freiwilligen Versicherungen im Falle der Nichtbegleichung der Beiträge zu beenden. Dies habe allerdings dazu geführt, dass mittlerweile eine größere Anzahl von Nichtzahlern entgegen der Satzung noch Versicherungsschutz genießen, obwohl dieser bereits zum 15. Juli hätte beendet werden müssen.

Die BG Bau sehe sich daher gezwungen, nunmehr aktiv zu werden. Aktuell werden daher Mahnungen mit Zahlungsaufforderungen versendet. Die BG Bau weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang Kulanzzeiten nicht mehr in Frage kommen. Zum weiteren Hintergrund beachten Sie bitte das beiliegende Schreiben, das auch eine Service-Hotline für Fragen in diesem Zusammenhang enthält (Tel.: 0800 3799100).

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