Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 20.06. die Ergebnisse ihrer Studie „Brennwert-Check“ veröffentlicht. Medialer Träger der Botschaft war das ZDF mit seinem Verbraucher-Magazin WISO. Auf Bitte des ZDF hat der ZVSHK die nachfolgende Stellungnahme abgegeben, mit der einer vereinfachenden Darstellung entgegengetreten werden soll.
„St.
Augustin, 21. Juni 2011 Die von der Verbraucherzentrale
Bundesverband am
Montag vorgestellten Ergebnisse der „Aktion Brennwertcheck“ zeichnen nach Auffassung
des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nur ein sehr verzerrtes
Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten in den deutschen Heizungskellern.
„Diese ungerechtfertigte Vereinfachung führt zu Verunsicherung bei
den Anlagenbetreibern und Unverständnis bei den Heizungsbauern“, erklärt Elmar
Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Die von der Studie aufgelisteten
Mängel
an modernen Brennwertgeräten berechtigten nicht zu einer pauschalen Kritik
an den handwerklichen Leistungen. „Um die Effizienzpotenziale eines modernen
Heizkessels bestmöglich auszunutzen, reicht der Kesseltausch allein nicht
aus.“ Notwendig dafür sei ferner eine zusätzliche Optimierung der Wärmeverteilung.
Das gelte etwa für den hydraulischen Abgleich oder für den Einbau
einer Hocheffizienzpumpe. „Die Energieberater der Verbraucherschützer haben
unter anderem das Fehlen dieser Leistungen als mangelhafte
handwerkliche
Arbeit gewertet, ohne zu klären, ob der Anlagenbetreiber mit seinem
Heizungsbauer hierüber überhaupt verhandelt hat“, beanstandet Elmar Esser.
Entscheidend für die Rechtmäßigkeit von Kritik und Reklamation sei daher immer,
was im Einzelfall beauftragt worden sei.
Der
ZVSHK empfiehlt Anlagenbetreibern im Modernisierungsfall mit dem Fachhandwerker
genau abzuklären, welche energetischen Verbesserungen erzielt
werden sollen. „Dabei geht es nicht allein um die richtige Einstellung des
Kessels,
sondern insbesondere um zusätzliche Verbesserungen an der Wärmeverteilung.“
Die Fachbetriebe des Heizungsbauerhandwerks seien daher angehalten,
die Verbraucher vor Vertragsschluss hierzu umfassend aufzuklären.“
Im geschlossenen Bereich des Internetauftritts des FSHK S-H unter Aktuelles
/ Recht finden Sie die Kurzfassung der Ergebnisse zudem Hinweise, wie mit
einem behaupteten Mangel des Kunden zu diesem Thema umgegangen werden soll.