Brennwerttechnik Untersuchung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 20.06. die Ergebnisse ihrer Studie „Brennwert-Check“ veröffentlicht. Medialer Träger der Botschaft war das ZDF mit seinem Verbraucher-Magazin WISO. Auf Bitte des ZDF hat der ZVSHK die nachfolgende Stellungnahme abgegeben, mit der einer vereinfachenden Darstellung entgegengetreten werden soll.

„St. Augustin, 21. Juni 2011 Die von der Verbraucherzentrale Bundesverband am Montag vorgestellten Ergebnisse der „Aktion Brennwertcheck“ zeichnen nach Auffassung des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nur ein sehr verzerrtes Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten in den deutschen Heizungskellern. „Diese ungerechtfertigte Vereinfachung führt zu Verunsicherung bei den Anlagenbetreibern und Unverständnis bei den Heizungsbauern“, erklärt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Die von der Studie aufgelisteten
Mängel an modernen Brennwertgeräten berechtigten nicht zu einer pauschalen Kritik an den handwerklichen Leistungen. „Um die Effizienzpotenziale eines modernen Heizkessels bestmöglich auszunutzen, reicht der Kesseltausch allein nicht aus.“ Notwendig dafür sei ferner eine zusätzliche Optimierung der Wärmeverteilung. Das gelte etwa für den hydraulischen Abgleich oder für den Einbau einer Hocheffizienzpumpe. „Die Energieberater der Verbraucherschützer haben unter anderem das Fehlen dieser Leistungen als mangelhafte
handwerkliche Arbeit gewertet, ohne zu klären, ob der Anlagenbetreiber mit seinem Heizungsbauer hierüber überhaupt verhandelt hat“, beanstandet Elmar Esser. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit von Kritik und Reklamation sei daher immer, was im Einzelfall beauftragt worden sei.
Der ZVSHK empfiehlt Anlagenbetreibern im Modernisierungsfall mit dem Fachhandwerker genau abzuklären, welche energetischen Verbesserungen erzielt werden sollen. „Dabei geht es nicht allein um die richtige Einstellung des
Kessels, sondern insbesondere um zusätzliche Verbesserungen an der Wärmeverteilung.“ Die Fachbetriebe des Heizungsbauerhandwerks seien daher angehalten, die Verbraucher vor Vertragsschluss hierzu umfassend aufzuklären.“
Im geschlossenen Bereich des Internetauftritts des FSHK S-H unter Aktuelles / Recht finden Sie die Kurzfassung der Ergebnisse zudem Hinweise, wie mit einem behaupteten Mangel des Kunden zu diesem Thema umgegangen werden soll.

Zurück

Sie sind hier: Installateur-SH > Startseite > Nachrichten leser