Fahrtenschreiberpflicht
Das Thema der Fahrtenschreiberpflicht ist regelmäßig Thema auf Versammlungen, vermehrt wird davon berichtet, dass Handwerksbetriebe vom Bundesamt für Güterkraftverkehr angehalten werden und erhebliche Bußgelder und sogar
Punkteintragungen im Register in Flensburg hinnehmen mussten, da sie die Vorgaben der Fahrtenschreiberpflicht nicht erfüllt haben.
Seitens des europäischen Parlaments wird nunmehr geplant, die Ausnahmeregelung für Handwerker auf einen Radius von 150 Kilometern zu erweitern, gleichzeitig jedoch die Betroffenheitsgrenze von 3,5 auf 2,8 Tonnen herabzusenken.
Die Handwerksorganisationen, auch der Fachverband SHK Schleswig-Holstein, unter anderem im Gespräch mit den FDP-Bundestagesabgeordneten, hatten sich massiv für eine Ausweitung der Zone auf 150 Kilometer und gegen eine Herabsetzung auf 2,8 Tonnen ausgesprochen.
Mit dem anliegenden Schreiben des Bundestagsabgeordneten Herrn Sebastian Blumenthal, FDP, wurden wir darüber informiert, dass auf Antrag der FDP der zuständige Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet hat, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Fahrtenschreiberpflicht erst ab 3,5 Tonnen eingreift und dass der Entfernungsradius im Rahmen der Handwerkerregelung auf mindestens 150 Kilometer vom Standort des Unternehmens festgelegt wird.
Wir freuen uns, dass die Lobbyarbeit auch der SHK-Fachorganisation ein entsprechendes Gehör gefunden und der Ausschuss diesen Beschluss gefasst hat.