Initiative „pro AGB-Recht“
Aus Teilen der Industrie heraus wird angestrebt, das Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Danach sollen die Schutzregeln nach den §§ 305 ff. BGB nur noch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern, nicht jedoch zwischen Unternehmern untereinander gelten.
Dies hätte zur Folge, dass der Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, z. B. im Geschäftsverkehr mit Generalunternehmern, keine Anwendung mehr findet.
Über 30 Verbände der Wirtschaft, darunter auch der ZVSHK, haben sich zu einer Initiative „pro AGB-Recht“ zusammengeschlossen, um für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen zu kämpfen. Die bisherigen AGB-Regeln haben sich bewährt und tragen auch der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber Konzernen Rechnung.
Als erster Erfolg dieser Lobbyarbeit ist zu verzeichnen, dass es gelungen ist, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag davon abzubringen, eine Resolution für eine Änderung des AGB-Rechts zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen zu verabschieden. Im Hinblick auf die im Herbst anstehenden Bundestageswahlen hat die Initiative nunmehr die politischen Parteien mit dem Anliegen angeschrieben, keine Änderung im AGB-Recht vorzunehmen. Das Anschreiben und die Wahlprüfsteine finden Sie in der Anlage.