Mindestausbildungsvergütung

Zu den Vorschlägen von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro gesetzlich festzulegen, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Mit dem von Bundesbildungsministerin Karliczek präsentierten Vorschlag, eine Mindestausbildungsvergütung in Anlehnung an das Schüler-Bafög in Höhe von 504 Euro gesetzlich festzulegen, wird die Schmerzgrenze von vielen ausbildenden Handwerksbetrieben gerade in strukturschwachen Regionen überschritten. Jede gesetzliche Regelung einer Mindestausbildungsvergütung muss den gerade im Handwerk besonders ausgeprägten Unterschieden zwischen den Branchen und Regionen gerecht werden. Ansonsten droht eine strukturelle Schwächung des umfassenden Ausbildungsengagements gerade der kleinen Betriebe des Handwerks, die für die Versorgung mit dringend gesuchten Fachkräften schwerwiegende Folgen hätte.
Nur mit Fachkräften, die unsere Betriebe selber qualifizieren, können sie die Nachfrage der Kunden und Auftraggeber bedienen. Und darüber hinaus ist ihr Engagement in der Ausbildung auch ein wichtiger Beitrag für die Fachkräftesicherung in Deutschland generell.
Die Festlegung von Ausbildungsvergütungen ist und muss auch zukünftig eine Kernaufgabe der Tarifvertragsparteien in Deutschland bleiben. Diese können am besten einschätzen, welche Ausgestaltung von Ausbildungsvergütungen aufgrund der branchen- und regionalen Besonderheiten für die ausbildenden Unternehmen tragbar ist.“

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