Photovoltaik-Anlage: Gewerbeanmeldung erforderlich
Für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Der Bund-Länder Ausschuss "Gewerberecht" hat sich in seiner Frühjahrssitzung mit der Frage beschäftigt, wann ein selbständiges Gewerbe in einem solchen Fall vorliegt.
Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass Indiz für die
selbständige Gewerbeausübung die Installation auf einem fremd genutzten
Gelände ist. Nicht erforderlich sei eine Gewerbeanmeldung, wenn die
Photovoltaik-Anlage auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert
werde.
Der Ausschuss weist vorsorglich darauf hin, dass die
Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Anmeldung des
Vorsteuerabzugs stehe. Der Gewerbebegriff im Steuerrecht sei
bereichsspezifisch zweckgebunden und mit dem Begriff des Gewerbes im
Sinne der Gewerbeordnung nicht identsch. Die gewerberechtliche
Einordnung des Betriebs von Photovoltaikanlagen wird deshalb durch die
vom Bundesfinanzministerium vorgenommene umsatzsteuerliche Einstufung
der Tätigkeit nicht präjudiziert.