Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in der vom Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung beschlossen (siehe Anlage). Im Bauausschuss wurden vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Biomasse, für die in neuen Fernwärmenetzen für das Jahr 2045 Obergrenzen vorgesehen sind. Diese sollten bisher für alle Netze ab 20 Kilometer Länge gelten; nun gelten sie erst ab 50 Kilometer. Gestrichen wurde die Vorgabe, dass der Biomasse-Anteil bei einer Netzlänge von 20 bis 50 Kilometern auf 25 Prozent begrenzt werden soll. Drei Änderungsanträge der Koalition bezogen sich auf Ergänzungen des Baugesetzbuchs. So soll die energetische Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich planungsrechtlich erleichtert werden. Privilegiert werden sollen Vorhaben, die der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan dienen oder die mit bestimmten Vorgaben als Blockheizkraftwerk Strom oder Wärme erzeugen.
Bewertung aus SHK-Sicht:
Die Wärmeplanung ist notwendige Voraussetzung für die Umsetzung der Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Daher ist es gut, dass beide Gesetze am 1. Januar 2024 in Kraft treten können. Für die SHK-Betriebe und ihre Kunden bedeutet das ein Stück mehr Planungssicherheit. Der ZVSHK konnte wichtige Forderungen durchsetzen, etwa zur technologieoffenen Ausgestaltung besonders mit Blick auf die Biomasse und zum Ausschluss eines generellen Anschluss- und Benutzungszwangs an Fernwärmenetze. Das beschlossene WPG schafft den Rahmen für die Wärmeplanung, die eigentliche Ausgestaltung sowie Umsetzung findet in den kommenden Monaten auf Landesebene sowie in den Kommunen vor Ort statt. Deshalb gilt weiterhin: Als SHK-Organisation müssen wir uns gemeinsam auf allen Ebenen für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb einsetzen. Gerade das SHK-Handwerk muss aufgrund seiner besonderen Rolle zwingend von Beginn an wirksam bei allen Prozessen rund um die Wärmeplanung eingebunden werden. Welche Gefahren bei Wärmenetzen drohen können, macht eine Stellungnahme der SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein deutlich. In dieser wird auf die Risiken einer Monopolstellung der Netzbetreiber gewarnt mit überhöhten Kosten für die Nutzer. Nach Ansicht des energiepolitische Sprechers der SPD Landtagsfraktion gehen die Landeskartellbehörden bislang nicht aktiv genug gegen eine Ausnutzung von Monopolen vor.
Das WPG und die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion finden Sie als Anlage.