Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
Zurzeit lässt sich eine deutliche Tendenz zur Ausweitung der Tätigkeitsbereiche kommunaler Betriebe feststellen. Von 2007 bis 2012 wurden in Deutschland mehr als 60 Stadtwerke neu gegründet. Diese Ausweitung wird begleitet von zahlreichen Änderungen der Kommunalverfassungen der Länder, die die bestehenden Hürden für wirtschaftliche Betätigungen kommunaler Betriebe und Einrichtungen spürbar verringern.
Auch die rot-grün-blaue Landesregierung Schleswig-Holstein strebt eine Ausdehnung an. Leistungen öffentlicher oder halböffentlicher Betriebe werden mittlerweile auch gemeindeübergreifend angeboten und erstrecken sich auf immer mehr Felder außerhalb des engeren Bereiches der kommunalen Daseinsvorsorge. So erweitern Stadtwerke ihren Service in private Bereiche über den klassischen Hausanschlussbereich hinaus.
Das Handwerk fordert, dass die Legitimation wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen strikt auf das Erfordernis der Erfüllung eines dringenden öffentlichen Zwecks im Gemeindegebiet beschränkt wird. Dieses Erfordernis fehlt, wenn die Erfüllung des Zwecks durch privatwirtschaftliche Angebote möglich ist. Städte, Gemeinden und Landkreise sollten Mut zum Wettbewerb zeigen und dem ansässigen Mittelstand eine Chance geben.
Wo es dennoch zu direkter Konkurrenz zwischen kommunalen und privaten Unternehmen kommt, ist in jedem Fall Wettbewerbsgleichheit durch Anpassung der steuerlichen und sonstigen Rahmenbedingungen herzustellen. Auf Bundesebene sind dazu etwa Anpassungen des Vergabe- bzw. des Umsatzsteuerrechts vorzunehmen.
Den vollständigen Standpunkt des ZDH in seiner Veröffentlichung „ZDH Kompakt“ finden Sie als Anlage.