Kupfer im Trinkwasser - Keine Gefahr für Säuglinge

Eine überhöhte Belastung des häuslichen Trinkwassers mit Kupfer gilt seit vielen Jahren als mögliche Ursache für frühkindliche Leberschäden.

Zur Klärung dieses Zusammenhangs förderte das Umweltbundesamt (UBA) eine umfangreiche Studie des Zentrums für Arbeits- und Umweltmedizin der Georg-August-Universität Göttingen. Ihr wichtigstes Ergebnis: Wenn zum Zubereiten von Trockenmilch kupferhaltiges Trinkwasser verwendet wird, besteht keine Gefahr, dass ein Säugling leberkrank wird, sofern der Kupfergrenzwert (Wochenmischwert) der Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV 2001) eingehalten ist. Das ist dann zuverlässig gewährleistet, wenn zum Anrühren der Trockenmilch immer nur frisch abgelaufenes Trinkwasser verwendet wird. Diese Vorsichtsmaßnahme ist unabhängig vom Installationsmaterial immer bei der Ernährung von Säuglingen einzuhalten, sollte aber auch allgemein bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden. Kupfer kann in nennenswerten Mengen als Korrosionsprodukt ins Trinkwasser gelangen - vor allem dann, wenn das Trinkwasser in kupfernen Hausinstallationen längere Zeit steht. Wird das Wasser dann zum Anrühren von Trockenmilch verwendet, nehmen die Säuglinge mit der angerührten Milch Kupfermengen auf, die höher sind als vom kindlichen Stoffwechsel benötigt. Doch dass selbst diese Mengen nicht giftig sind, haben nun die Göttinger Forscher mit Unterstützung des UBA bewiesen. In mehreren tausend Haushalten Berlins sowie Göttingens und Umgebung prüften sie, ob Säuglinge, die nicht gestillt, sondern für längere Zeit unter Verwendung von mit Trinkwasser angerührter Trockenmilch ernährt wurden, an „kupferassoziierter frühkindlicher Leberzirrhose“ erkranken könnten. Zu diesem Zweck untersuchten sie in 1.674 niedersächsischen Haushalten sowie in 2.619 Haushalten Berlins das Leitungswasser auf Kupfer. Außerdem ermittelten sie, welche Kupfermengen von Säuglingen mit der angerührten Trockenmilch aufgenommen worden waren. Mehrere hundert Säuglinge, die wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum Kupferkonzentrationen zwischen 0,8 Milligramm pro Liter (mg/l) bis 3,3 mg/l in der Fläschchenmilch ausgesetzt waren, wurden klinisch-diagnostisch, teils auch klinisch-biochemisch auf die Möglichkeit einer Frühschädigung der Leber durch Kupfer untersucht. Bei keinem dieser Säuglinge wurden Anzeichen einer Leberfunktionsstörung diagnostiziert, die auf die Kupferaufnahme mit Trinkwasser zurückzuführen gewesen wäre. Auch die statistische Auswertung der individuellen klinisch-biochemischen Parameter lieferte keinerlei Hinweis auf eine (Früh-)Schädigung der Leber durch Kupfer. In einigen Haushalten war der Stagnations-Richtwert der noch bis Ende 2002 gültigen Trinkwasserverordnung von 1990 in Höhe von 3 mg/l im Tagesmittel erreicht oder sogar überschritten. Ab 1. Januar 2003 muss laut TrinkwV 2001 an den Entnahmestellen des Trinkwassers im Haushalt im Wochenmittel sogar ein Grenzwert von nur 2 mg/l Kupfer eingehalten werden. Unter dem Aspekt der Vorsorge erscheint zwar auch dieser neue Grenzwert noch zu hoch. Dennoch ist die gesundheitliche Sicherheit nicht beeinträchtigt, sofern er eingehalten wird. Selbst seine gelegentliche Überschreitung birgt kein Gesundheitsrisiko. Dies bestätigen die nunmehr verfügbaren epidemiologischen Daten erstmals auf wissenschaftlicher Grundlage. Unabhängig davon gilt aus Gründen der allgemeinen gesundheitlichen Vorsorge und Belastungsminderung weiterhin folgende Empfehlung von UBA und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Verwenden Sie zum Zubereiten von Säuglingsnahrung nur frisches Trinkwasser! Lassen Sie abgestandenes Wasser deshalb vorher kurz aus der Leitung ablaufen, denn frisches Wasser ist belastungsärmer. Sie erkennen es daran, dass es kühler aus der Leitung kommt als das abgestandene Wasser. Die dafür zusätzlich gebrauchte Wassermenge ist gering und kann anderweitig verwendet werden z.B. als Gießwasser für Blumen. Berlin, den 26.02.2003 Die Studie „Epidemiologische Untersuchung zum Risiko frühkindlicher Lebererkrankungen durch Aufnahme kupferhaltigen Trinkwassers mit der Säuglingsnahrung“ ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 07/03 erschienen, umfasst 184 Seiten und kostet 10,00 Euro. Sie ist erhältlich bei:
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10787 Berlin

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