„Das Bundeskartellamt hat im Rahmen einer Sektoruntersuchung den Fernwärmemarkt untersucht. In seiner Presseerklärung weist es vor allem darauf hin, dass die Preise in Gebieten, in denen eine durch die Kommune auferlegte Verpflichtung zum Anschluss an das Fernwärmenetz besteht, tendenziell höher sind. Das Bundeskartellamt empfiehlt daher, auf die Einräumung solcher rechtlichen Monopolstellungen zu verzichten.
Dieser Forderung kann sich das SHK-Handwerk nur anschließen.