Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine Meldepflicht für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen.
Betreiberinnen
und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß
§ 16 Abs. 2 S. 2 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und
Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.